NIS2-Richtlinie:

Neue Pflichten zur Cybersicherheit ab 2025

Mit der EU-Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555) wird Cybersicherheit zum Führungsthema – und betrifft ab 2025 weit mehr Unternehmen als bisher. In Deutschland wird dies durch das NIS2-Umsetzungsgesetz konkretisiert.

Wen betrifft NIS2?
Nicht nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern unter anderem:

  • IT-Dienstleister & Cloud-Anbieter
  • Softwareunternehmen & Rechenzentren
  • Hersteller (z. Maschinenbau, Chemie, Lebensmittel)
  • Versorgungsbetriebe, Transport, Logistik, EnergiePflichten nach NIS2:
  • Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
  • Risikobewertungen & Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik
  • Etablierung eines Incident-Managements mit Meldeprozessen
  • Meldung erheblicher IT-Störungen an das BSI
  • Haftungsrisiken für Geschäftsleitungen
Meine Unterstützung für Sie:

Ich begleite Sie bei der rechtssicheren Umsetzung – von der Gap-Analyse über Sicherheitskonzepte bis zur Vertragsergänzung mit Dienstleistern. Ziel: IT-Compliance und Schutz vor Bußgeldern.