NIS2-Richtlinie:
Neue Pflichten zur Cybersicherheit ab 2025
Mit der EU-Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555) wird Cybersicherheit zum Führungsthema – und betrifft ab 2025 weit mehr Unternehmen als bisher. In Deutschland wird dies durch das NIS2-Umsetzungsgesetz konkretisiert.
Wen betrifft NIS2?
Nicht nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern unter anderem:
- IT-Dienstleister & Cloud-Anbieter
- Softwareunternehmen & Rechenzentren
- Hersteller (z. Maschinenbau, Chemie, Lebensmittel)
- Versorgungsbetriebe, Transport, Logistik, EnergiePflichten nach NIS2:
- Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
- Risikobewertungen & Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik
- Etablierung eines Incident-Managements mit Meldeprozessen
- Meldung erheblicher IT-Störungen an das BSI
- Haftungsrisiken für Geschäftsleitungen
Meine Unterstützung für Sie:
Ich begleite Sie bei der rechtssicheren Umsetzung – von der Gap-Analyse über Sicherheitskonzepte bis zur Vertragsergänzung mit Dienstleistern. Ziel: IT-Compliance und Schutz vor Bußgeldern.