Künstliche Intelligenz im Betrieb:

Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Die EU-KI-Verordnung 2025 verpflichtet Unternehmen, den Einsatz künstlicher Intelligenz in Betrieb rechtssicher zu gestalten. Seit Februar 2025 gelten erste Vorschriften, ab August 2026 greifen umfassende Pflichten – insbesondere im Bereich Personalmanagement, Bewerberauswahl und Mitarbeitersteuerung.

Unternehmen, die künstliche Intelligenz in Betrieb bereits nutzen, oft ohne es zu wissen, müssen jetzt prüfen, ob sie betroffen sind. Wer wartet, riskiert Konflikte mit Aufsichtsbehörden, Betriebsräten und Mitarbeitenden.

 

1. Künstliche Intelligenz in Betrieb: Bin ich betroffen?

Viele Arbeitgeber wissen nicht, ob sie tatsächlich künstliche Intelligenz in Betrieb einsetzen. Während klassische Microsoft Office-Anwendungen unproblematisch sind, fallen Bewerber-Chatbots, Recruiting-Software oder Tools zur Leistungsbewertung häufig in den Anwendungsbereich der EU-KI-Verordnung.

Praxisbeispiel:
Ein HR-Team verwendet ein Tool, das Bewerberprofile automatisch filtert. Dieses System gilt juristisch schnell als Hochrisiko-KI, wenn Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle erfolgen.

Risiko:
Wer Software anpasst oder zweckentfremdet, kann rechtlich sogar als „Anbieter“ gelten – mit erheblich strengeren Pflichten nach der EU-KI-Verordnung.

2. Verbotene KI-Praktiken im Betrieb: Sofortiger Handlungsbedarf

Die EU-KI-Verordnung enthält bereits heute absolute Verbote, die jedes Unternehmen kennen muss. Besonders relevant für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Betrieb sind:

  • Predictive Policing im HR-Bereich – also Risikobewertung von Mitarbeitern durch Profiling-Daten.

  • Emotionserkennung im Recruiting oder am Arbeitsplatz.

Unternehmen, die diese Methoden nutzen, handeln rechtswidrig und riskieren hohe Bußgelder sowie Imageschäden.

3. Hochrisiko-KI im Unternehmen: Ab 2026 Pflichtprogramm

Ab dem 2. August 2026 gelten umfangreiche Pflichten für den Einsatz künstlicher Intelligenz in Betrieb. Besonders betroffen sind HR-Tools, die:

  • Bewerbungen automatisch filtern oder bewerten,

  • Leistung oder Verhalten von Mitarbeitenden überwachen.

Diese Systeme werden als Hochrisiko-KI eingestuft. Unternehmen müssen dann:

  • eine menschliche Aufsicht sicherstellen,

  • ein Risikomanagement etablieren,

  • eine technische und rechtliche Dokumentation führen.

Vertrauensschutz: Systeme, die vor August 2026 rechtssicher eingeführt werden, können unter erleichterten Bedingungen betrieben werden. Wer rechtzeitig handelt, profitiert.

4. Betriebsrat im Boot: Mitbestimmung bei KI-Systemen

Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Betrieb löst regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aus. Betriebsräte dürfen externe Sachverständige hinzuziehen, um den Einsatz von KI zu prüfen.

Empfehlung:
Eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu KI-Systemen sorgt für klare Regeln, schafft Vertrauen und verhindert Konflikte.

5. Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Die Pflichten aus der EU-KI-Verordnung greifen tief in betriebliche Abläufe ein. Künstliche Intelligenz in Betrieb bedeutet nicht nur technische Innovation, sondern auch jurische Verantwortung.

IT-rechtliche Fragen der Systemklassifizierung treffen direkt auf arbeitsrechtliche Themen wie Mitbestimmung und Datenschutz. Nur wer frühzeitig reagiert, verhindert rechtliche Risiken und Konflikte.

Mein Alleinstellungsmerkmal

Ich bin Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht – und damit Ihr Ansprechpartner, der beide Perspektiven vereint.

Diese Doppelqualifikation ermöglicht mir, Unternehmen ganzheitlich zu beraten – von der rechtssicheren Einführung künstlicher Intelligenz in Betrieb über die Erstellung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur strategischen Begleitung von HR-KI-Projekten.

Fazit: Rechtssicherheit schaffen – jetzt handeln

Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich Rechtssicherheit und Wettbewerbsvorteile. Wer abwartet, riskiert hohe Bußgelder und langwierige Auseinandersetzungen.

Künstliche Intelligenz in Betrieb ist kein Zukunftsthema – sie ist längst Realität.

Dominic Baumüller | Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht
unterstützt Sie bei der rechtlichen Bewertung und Umsetzung Ihrer KI-Projekte – mit Fokus auf IT- und Arbeitsrecht aus einer Hand.